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Hepatitis C
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Quantitative Hepatitis C-PCR und Hepatitis C-Genotypisierung – Kassenverrechnung
Seit 1.1.2002 ist die quantitative Hepatitis C-PCR, sowie die Hepatitis C-Genotypisierung in den Krankenkassenvertrag des Instituts für Virologie der Universität Wien aufgenommen worden.

Wir leiten die Proben Ihrer PatientInnen derzeit an dieses Institut zur Durchführung der genannten Analysen weiter. Die qualitative Hepatitis C-PCR wird bei uns im Labor durchgeführt.

Die im folgenden angeführten Analysen können bei PatientInnen, die sich nicht in stationärer Behandlung befinden, mit der Krankenkasse verrechnet werden.

Allerdings bestehen die folgenden Einschränkungen:

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Hepatitis C-PCR quantitativ:
Zur Therapieentscheidung und zur Therapiekontrolle; bei Therapiebeginn insgesamt max. 4x (im ersten Halbjahr nach Therapiebeginn); in weiterer Folge max. 1x pro Quartal, nicht gleichzeitig neben Hepatitis C-PCR qualitativ verrechenbar; Zuweisung nur durch Internisten.
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Hepatitis C-Genotypisierung:
Nur vor konkreter Therapieentscheidung 1x pro Patient verrechenbar; Zuweisung nur durch Internisten.
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Verrechnungseinschränkung bei Hepatitis C-PCR qualitativ:
Nur bei positivem Hepatitis C Antikörpertest zur Befundverifikation und Therapieentscheidung; bei negativem Hepatitis C Antikörpertest nur nach chefärztlicher Bewilligung; nicht gleichzeitig neben Hepatitis C-PCR quantitativ verrechenbar; maximal 1x pro Quartal.