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27. 02. 2026

Neuerung | Vitamin D3 Anforderung

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Wir möchten Sie über die Anpassung der Verrechnungsrichtlinien der ÖGK für Vitamin D3 informieren.
Mit 1. März 2026 wird die ÖGK die angekündigte Änderung der Kostenübernahme für Vitamin D3 (25-OH) durchführen. Eine Kostenübernahme seitens der ÖGK erfolgt künftig nur noch bei nachfolgend angeführten medizinischen Indikationen:

  • Osteoporose
  • Rachitis bzw. Osteomalazie
  • Medikamentös bedingt beschleunigter Vitamin-D-Metabolismus (z.B. Steroide)
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Transplantierte und immunsupprimierte Personen
  • St. post. Magenbypass
  • Malabsorptionssyndrom
  • Morbide Adipositas
  • Laufende Antiepileptikamedikamentation
  • Unvermeidbarer, permanenter Mangel an Sonnenlicht (insb. bei dauernd immobilen Patient:innen)
  • Hyperparathyreoidismus
  • Postoperative Hypocalcämie / Hypoparathyreoidismus / Hypocalcämie

 

DETAILS ZUR KOSTENÜBERNAHME

Bei Angabe einer dieser Indikationen können im Zeitraum von 12 Monaten pro Patient:in und Zuweiser:in maximal zwei Vitamin D Bestimmungen über die ÖGK abgerechnet werden.

 

ANFORDERUNG DES PARAMETERS

  • Sollte eine der oben genannten Indikationen vorliegen, wählen Sie innerhalb eines 12-Monats-Zeit-raums zur Verrechnung als Kassenleistung im System den Parameter „Vitamin D (25-OH) KASSE“ bzw. das Kürzel „VITD325“ aus. Ergänzen Sie bitte die zutreffende Diagnose!
  • Bei Privatverrechnung wählen Sie den Parameter „Vitamin D (25-OH) PRIVAT“ bzw. das Kürzel „VITDPRIV“ aus.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite.

Ihr labors.at Facharzt-Team