Versorgung von Menschen aus der Ukraine
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Wir freuen uns, Sie in unserer Ordination begrüßen zu dürfen. Gerne kümmern wir uns um Ihre gesundheitlichen Anliegen und erforderlichen Untersuchungen.
Mit Beginn des Ukraine-Kriegs wurden Vertriebene per Verordnung in die Krankenversicherung einbezogen.
Dieses kostenlose Angebot endet leider mit 31. Mai 2025. Gerne betreuen wir Sie weiterhin in unseren Ordinationen, dafür ist aber ab 01. Juni 2025 ein gültiger Krankenversicherungsschutz erforderlich.
Dies bedeutet für Sie, dass Sie ab 1. Juni 2025 für die Versorgung auf Kosten der ÖGK einen aufrechten Krankenversicherungsschutz vorweisen müssen.
Als Nachweis für Versicherungsschutz gelten:
- e-Card
- e-Card Ersatzbeleg, Überprüfung des Versicherungsschutzes durch Stecken der O-Card
- Bis zum 12. Juli 2025 gilt die sechswöchige Toleranzfrist. Bis dahin gilt als Nachweis auch noch der „Ausweis für Ukraine-Vertriebene“ und der e-Card-Ersatzbeleg (Überprüfung durch Stecken der O-Card). Der Leistungsanspruch ist mit diesem Nachweis in der Toleranzfrist beschränkt auf die Krankenbehandlung und die chirurgisch und konservierende Zahnbehandlung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖGK www.gesundheitskasse.at sowie auf der Webseite der Stadt Wien: https://start.wien.gv.at/ukraine/de.
Darüber hinaus erhalten Sie kostenlos medizinische Versorgung in folgenden Einrichtungen:
– Amber-Med, Oberlaaer Straße 300 -306, 1230 Wien
– Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Wien, Johannes-von-Gott-Platz 1, 1020 Wien
Mit herzlichen Grüßen
Ihr labors.at Team